AGB`s FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNGEN bzw. WANDERREITSTATION

Dröfter Hof
Familie Danny Glassmacher-Leesch und Sascha Leesch
Dröft 26
52156 Monschau
Tel. 02472/4552
Mail: d.glassmacher@web.de
Internet: www.dröfterhof.de
§1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses nebst Grundstück, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an d.glassmacher@web.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen das Ferienhaus/Wohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig und Unterliegen diesen AGB`s.
§3 Zahlungsbedingungen/Kaution/Schäden
Der Mietvertrag/Buchungsbestätigung erhalten mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Schäden bis zu 10,- € werden vom Vermieter getragen, andere Schäden müssen direkt in bar bezahlt werden.
Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall, GEZ von 7% USt sowie die Buchungsgebühr von 19% USt).
Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde.
Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw. Scheckzahlungen.
Wir behalten uns vor, eine Kaution von 150,-€ zu verlangen, die Bar bei Anreise hinterlegt werden muss und nach Prüfung des Ferienhauses bei Abreise (Voraussetzung: Das Ferienhaus/Wohnung wird einwandfrei hinterlassen), direkt zurückgezahlt wird.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss das bitte vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
(1) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(2) Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Ferienwohnung bzw. dem Ferienhaus oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). Bei mutwilliger Zuwiderhandlung und Vandalismus, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter fristlos und sofort dem Ferienhaus zu verwiesen.
(3) Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
(4) Am Abreisetag ist die Wohnung/das Haus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
(5) Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Spülmaschine ist frei von Geschirr zu übergeben. Das Haus ist besenrein zu übergeben.
Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen. Hundehaare sind vollständig zu entfernen. Pferdehinterlassenschaften sind auf dem Misthaufen zu entsorgen. Die Wiese, Paddock oder ähnliches muss gesäubert werden.
(6) Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können werden sich dadurch erhöhen. Ohne eine vorherige Absprache mit dem Vermieter, sind nicht im Vertrag angegebene Personen, nicht teil des Mietverhältnisses und somit ausgeschlossen.
§ 5 Ferienhaus/Wohnung/Paddock/Wiese
Das Ferienhaus/Wohnung/Paddock/Wiese wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, Türen oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus/Wohnung vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Schränken, ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Haftung
Wir möchten darauf hinweisen, dass auf dem Grundstück kein Winterdienst besteht. Gerät zum Schneeräumen steht jedoch zur Verfügung.
Für Verlust oder Beschädigung fremder Sachen, sowie für Personenschäden übernehmen wir keine Haftung. Die Nutzung des Hauses, der Außenanlagen und des Grundstückes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, Eltern haften auch für Ihre Kinder.
§ 6 Haustiere/Pferde
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus/Wohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt (Buchungsbestätigung). Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis (Reinigungspauschale/Unterbringung).
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (Netto) in Rechnung stellen und zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Eine Haftpflichtversicherung der Tiere (Hund u. Pferd), die eine Reiseunterbringung einschließt, sowie einen Impfnachweis (auch der Pferde), die Zecken und Flohbehandlung ist Voraussetzung. Welpen bis zu einem Alter von 8 Monaten, sowie läufige Hündinnen sind bei uns nicht erlaubt, das nicht einhalten von Regeln der Hausordnung und der AGB`s des Dröfter Hofes führt zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Erstattung der Mietkosten.  Bitte beachten Sie dazu unsere Hausordnung/Hundehausordnung.
§ 7 Aufenthalt
Das Ferienhaus/die Ferienwohnungen nebst Grundstück und Außenanlagen darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart/nicht angemeldet, benutzt werden, führt das zur fristlosen Kündigung seitens des Vermieters ohne Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Das Haus/Wohnung ist für die angegebene Anzahl Personen bestimmt, weitere Personen sind nicht erlaubt.
Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Dröfter Hof (Inhaber Fam. Glassmacher-Leesch) einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder der Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail o. Brief d.glassmacher@web.de). Die Höhe der Entschädigung, zu der Sie verpflichtet sind, richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Rücktritt
- vom Tag des Zahlungseinganges der Anzahlung durch den Mieter bis 21 Tage vor Mietbeginn nur 25€ Bearbeitungsgebühr/Stornogebühren
- vom 21 Tag bis zum 8 Tag vor Mietbeginn die Zahlung von 70% des Gesamtpreises zzgl. 25€ Bearbeitungsgebühr/Stornogebühren
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist 95% des Reisepreises zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung mit Anschrift und Mail Adresse ist Voraussetzung.
(1) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(3) Die Vermieter bemühen sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(4) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird immer empfohlen.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält (Vandalismus oder zerstörtes Eigentum durch Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Des Weiteren kann der Vermieter die Mieter sofort des Ferienhauses verweisen, sollten diese einen Vertragsbruch begehen, eine Rückzahlung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKWs, Motorräder, Fahrräder oder anderer mitgebrachter Fahrzeuge.
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen getätigter Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 14 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Amtsgericht Monschau zuständig.